Leistungsprofil / Über mich... Ullrich-IT-Consult - DAS IT-Unternehmen im Landkreis Peine, welches an sich selbst den Anspruch auf eine qualitativ sehr hochwertige IT-Dienstleistung erhebt und diese entsprechend auch anbietet. Im professionellen Umfeld (=Lösungen für Unternehmen) bin ich durch den ausschließlichen Einsatz von freier und quelloffener Software keinen Zwängen oder Beschränkungen durch kommerzielle Anbieter unterworfen. Die Folge ist, daß ich wesentlich kostengünstigere und größtenteils qualitativ hochwertigere Lösungen anbieten kann, als die meisten anderen Mitbewerber. Der Fokus wurde dabei auf wenige, aber sehr anspruchsvolle Fachbereiche gelegt: 1. IT-Sicherheit 2. EDV-Support - Linux/Unix (Windows auf Anfrage) 3. sehr "spezielle" EDV-Schulungen Durch diese Strategie, verbunden mit einem tiefgehenden fachlichen Spezialwissen, kann ich Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen eine Qualität bieten, die Sie bei einem anderen Mitbewerbern wohl schwerlich in dieser Güte finden werden. Für den privaten bzw. häuslichen Computerbereich biete ich gern Unterstützung und Hilfe bei Problemen mit Windows an. Allerdings unterstütze ich Lösungen, die auf Windows oder Closed-Source-Software basieren, nur in Ausnahmefällen. Für derartige Systeme kann natürlich auch keinerlei Garantie auf Erfolg übernommen werden! Das ist Teil der Philosophie: Ullrich-IT-Consult erstellt Individuallösungen und wird Ihnen niemals eine kommerzielle Software aufschwatzen. Daher gibt es auch keinen Support für kommerzielle Software! Mängel an dieser hat gefälligst der Hersteller auf seine Kosten zu beseitigen. Schließlich haben Sie dafür viel Geld bezahlt, oder? Ullrich-IT-Consult dagegen hat das Ziel, excellente Dienstleistung, Spitzenservice und eine jederzeit nachprüfbare Qualität anzubieten: 1. Einsatz von jederzeit nachprüfbarer Software - keine Fallen! 2. Verwendung freier und kostenloser Software - keine Gebühren! 3. Spitzen-Dienstleistung auf hohem Niveau - keine "Geschichten"! Mit dieser Philosophie unterscheidet sich Ullrich-IT-Consult deutlich vom Standard: keine Knebelverträge mit Lizenzen, keine Abhängigkeiten von Fremdanbietern (auch nicht von mir!) und keine Kosten für Software! Nur Kosten für meine Arbeit, Know-How, Spitzenservice und Qualität! Und das ist gut so! |
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Betreiber Ullrich-IT-Consult Hans-J. Ullrich Münstedter Weg 10 31246 Oberg (Kr. Lahstedt) Telefon: +49 179 3666 059 E-Mail: hans.ullrich(at)loop.de URL: http://www.ullrich-it.de Gemäß § 1 UStG unterliege ich nicht der Umsatzsteuer. Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 TDG: Hans-J. Ullrich Webdesign & Programmierung - Ullrich-IT-Consult - in Zusammenarbeit mit: - Red Hot Webdesign - URL: http://www.ullrich-it.de Kontakt: kontakt@ullrich-it.de Copyright (C) Ullrich-IT-Consult Alle Rechte vorbehalten. Der Betreiber erteilt die Erlaubnis, alle auf seinen Internetseiten erscheinenden Inhalte zur Informationsgewinnung des Anwenders zu nutzen und zu kopieren bzw. einen Ausdruck zu erstellen. Für eine gewerbliche Nutzung gilt dies nur nach einer vorher schriftlich erteilten Zustimmung des Betreibers. Layout und Gestaltung dieser Präsentation sowie die enthaltenen Informationen sind gemäß dem Urheberrechtsgesetz geschützt. Das ist auch zu beachten, wenn auf diesen Internetseiten erscheinende Materialien Dritter zur Informationsgewinnung verwendet oder kopiert werden. Eingetragene und nicht eingetragene Markenzeichen des Betreibers dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung verwendet werden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung der veröffentlichten Inhalte ergeben, ist ausgeschlossen. AGB 1. Umfang und Ausführung des Auftrags – Allgemein (1) Für den Umfang der vom Unternehmen Ullrich-IT-Consult zu
erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. 2. Umfang und Ausführung des Auftrags - Geschäftsbereich IT (Informations-Technologie) (1) Durch durchführen der Arbeiten am IT-System erklärt sich der
Auftraggeber den Allgemeinen Geschäftsbedingungnen einverstanden. (3)
Ullrich-IT-Consult gewährleistet dem Auftraggeber, dass die
gelieferten Hard- und Softwareerzeugnisse im Zeitpunkt der Übergabe
frei von Mängeln sind, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich
einschränken oder aufheben. Sollte ein Produkt nicht von dieser
Beschaffenheit sein, wird Ullrich-IT-Consult unentgeltlich
nachbessern oder neu liefern, wobei die Wahl zwischen beidem der
Ullrich-IT-Consult vorbehalten bleibt. (8) Jede Bestellung zwecks Reparatur des vorgefundenem IT-Systemes
ist eine Sonderbestellung und ist vom Umtausch bzw Rückgabe
ausgeschlossen. (10) Nach erfolgreicher Grafikchipreparatur ist ein Wiederauftreten des selben oder ähnlichen Fehlers nicht vollkommen ausgeschlossen.Wir gewährleisten eine Korrektur des Grafikchips innerhalb 6 Monaten. Dieses jedoch bis zu zweimal. Die Erstattung des Service-Entgeltes ist ausgeschlossen.
(1) Soweit Daten an die Ullrich-IT-Consult – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. (2) Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Auftraggeber die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von Ullrich-IT-Consult übertragen.
(1) Die Geschäftsführer und verantwortlichen Personen sind nach
Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen in
Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu
wahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie schriftlich von dieser
Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. (4) Die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter dürfen die
Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des
Auftraggebers aushändigen. (5) Die Geschäftsleitung weist gemäß 26 BDGS darauf hin, dass sie von dem Vertragspartner mitgeteilte Daten EDV-mäßig speichert. 5. Mitwirkung Dritter: (1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags
Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen.
6. Haftung (1) Für Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung, unrichtigen
Gebrauch oder fehlerhaften Anschluss entstanden sind, übernimmt der
Auftragsnehmer keine Gewährleistung. (4) Als von der Haftung ausgeschlossen gelten Ereignisse, die zu
Störungen führen und so den Geschäftsbetrieb beeinflussen wie
Stromausfall, Virenbefall, Datenverlust, usw. (5) Technische Auskünfte sind unverbindlich und ohne jegliche
Gewähr. (6) Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, ab Abnahme des (Werk-)Auftrages, in dem der Anspruch entstanden ist. 7. Pflichten des Auftraggebers: (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es
zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist.
Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die
Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so
rechtzeitig zu übergeben, dass verantwortlichen Mitarbeitern an
diesem Auftrag eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge
und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung
sein könnten. (2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die
Unabhängigkeit der Geschäftsführer oder ihrer Erfüllungsgehilfen
beeinträchtigen könnte. 8. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers: Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 9 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Aufragnehmers auf Ersatz, der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 9. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von
Arbeitsergebnissen (1) Der Auftragnehmer hat die "Handakten“ auf die Dauer von
sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese
Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums,
wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat,
die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser
Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht
nachgekommen ist. (2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle
Schriftstücke, die der Auftragnehmer als Anlass seiner beruflichen
Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten haben. Dies
gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Auftragnehmer
und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser
bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu
internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere. (3) Auf Aufforderung des Auftraggebers, spätestens nach
Beendigung des Auftrags, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die
Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der
Auftragnehmer kann Unterlagen, die an den Auftraggeber zurückgehen,
Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten. (4) Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis sie wegen ihren Gebühren und Auslagen befriedigt sind. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachte Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückstellung der Restzahlung von 10% in Form einer Bankbürgschaft berechtigt. 10. Änderungen und Ergänzungen: (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Auftrags- und
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform oder werden dem
Kunden über Electronic Mail mitgeteilt. (2) Das Aufheben der Schriftform bedarf ebenfalls der
Schriftform. (3) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb einer Woche schriftlich widerspricht. |