Leistungsprofil / Über mich...

Ullrich-IT-Consult - DAS IT-Unternehmen im Landkreis Peine,
welches an sich selbst den Anspruch auf eine qualitativ sehr hochwertige IT-Dienstleistung erhebt und diese entsprechend auch anbietet.

Im professionellen Umfeld (=Lösungen für Unternehmen) bin ich durch den ausschließlichen Einsatz von freier und quelloffener Software keinen Zwängen oder Beschränkungen durch kommerzielle Anbieter unterworfen. Die Folge ist, daß ich wesentlich kostengünstigere und größtenteils qualitativ hochwertigere Lösungen anbieten kann, als die meisten anderen
Mitbewerber.

Der Fokus wurde dabei auf wenige, aber sehr anspruchsvolle Fachbereiche
gelegt:

1. IT-Sicherheit
2. EDV-Support -
Linux/Unix (Windows auf Anfrage)
3. sehr "spezielle" EDV-Schulungen


Durch diese Strategie, verbunden mit einem tiefgehenden fachlichen Spezialwissen, kann ich Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen eine Qualität bieten, die Sie bei einem anderen Mitbewerbern wohl schwerlich in dieser Güte finden werden.  

Für den privaten bzw. häuslichen Computerbereich biete ich gern Unterstützung und Hilfe bei Problemen mit Windows an. Allerdings unterstütze ich Lösungen, die auf Windows oder Closed-Source-Software basieren, nur in Ausnahmefällen. Für derartige Systeme kann natürlich auch keinerlei Garantie auf Erfolg übernommen werden!

Das ist Teil der Philosophie:
Ullrich-IT-Consult erstellt Individuallösungen und wird Ihnen niemals eine kommerzielle Software aufschwatzen. Daher gibt es auch keinen Support für kommerzielle Software! Mängel an dieser hat gefälligst der Hersteller auf seine Kosten zu beseitigen. Schließlich haben Sie dafür viel Geld bezahlt, oder?

Ullrich-IT-Consult dagegen hat das Ziel,
excellente Dienstleistung, Spitzenservice und eine jederzeit nachprüfbare Qualität anzubieten:

1. Einsatz von jederzeit nachprüfbarer Software - keine Fallen!
2. Verwendung freier und kostenloser Software - keine Gebühren!
3. Spitzen-Dienstleistung auf hohem Niveau - keine "Geschichten"!

Mit dieser Philosophie unterscheidet sich Ullrich-IT-Consult deutlich vom Standard: keine Knebelverträge mit Lizenzen, keine Abhängigkeiten von Fremdanbietern (auch nicht von mir!) und keine Kosten für Software!

Nur Kosten für meine Arbeit, Know-How, Spitzenservice und Qualität!
Und das ist gut so!  
Betreiber
Ullrich-IT-Consult
Hans-J. Ullrich
Münstedter Weg 10
31246 Oberg (Kr. Lahstedt)

Telefon: +49 179 3666 059
E-Mail: hans.ullrich(at)loop.de
URL: http://www.ullrich-it.de

Gemäß § 1 UStG unterliege ich nicht der Umsatzsteuer.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 TDG: Hans-J. Ullrich
 

Webdesign & Programmierung
- Ullrich-IT-Consult -
in Zusammenarbeit mit:
- Red Hot Webdesign -
URL: http://www.ullrich-it.de
Kontakt: kontakt@ullrich-it.de


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(C)  Ullrich-IT-Consult
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Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Verwendung der veröffentlichten Inhalte ergeben, ist ausgeschlossen.


AGB

1. Umfang und Ausführung des Auftrags – Allgemein

(1) Für den Umfang der vom Unternehmen Ullrich-IT-Consult zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.
(2) Die für das Projekt verantwortlichen Personen legen die vom Auftraggeber genannten Tatsachen als richtig zugrunde.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags - Geschäftsbereich IT (Informations-Technologie)

(1) Durch durchführen der Arbeiten am IT-System erklärt sich der Auftraggeber den Allgemeinen Geschäftsbedingungnen einverstanden.

(2) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von Ullrich-IT-Consult .

(3) Ullrich-IT-Consult gewährleistet dem Auftraggeber, dass die gelieferten Hard- und Softwareerzeugnisse im Zeitpunkt der Übergabe frei von Mängeln sind, die die Gebrauchstauglichkeit wesentlich einschränken oder aufheben. Sollte ein Produkt nicht von dieser Beschaffenheit sein, wird Ullrich-IT-Consult unentgeltlich nachbessern oder neu liefern, wobei die Wahl zwischen beidem der Ullrich-IT-Consult vorbehalten bleibt.

(4) Ausgenommen von jeder Garantie sind jedoch Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation, auf von Ullrich-IT-Consult nicht autorisierte Nach- oder Verbesserungsarbeiten oder Wartungstätigkeiten zurückgehen.

(5) Konfigurationsänderungen an IT-Systemen seitens des Auftraggebers, die zu Beeinträchtigung der Lauffähigkeit und Funktionen führen, sind von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Etwaige Nachbesserungen werden zu Lasten des Auftraggebers durchgeführt.

(6) Der Auftraggeber wird vor Beginn des Auftrags auf das Gebot einer geeigneten Datensicherung hingewiesen.

(7) Die Diagnose des vorgefundenen IT-Systemes wird durch einen qualifizierten IT-Systemelektroniker durchgeführt. Die anschließende Auswertung bzw. die durchzuführenden Maßnahmen sind Empfehlungen und keine Garantie auf langfristigen Erfolg oder Funktion des Systemes. Die Zustimmung zur Maßnahme am IT System bedarf keiner gesonderten schrifltichen Form. Ausgeführte Arbeiten können im Nachhinein nicht in Frage gestellt werden, da der Zustand der Hardware und Software immer nur den momentanen Zeitpunkt betrifft.
Irtümer in Diagnosen und dadurch resultierende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

(8) Jede Bestellung zwecks Reparatur des vorgefundenem IT-Systemes ist eine Sonderbestellung und ist vom Umtausch bzw Rückgabe ausgeschlossen.

(9) Die Erstattung der erbrachten Service-Entgelte sind ausgeschlossen.

(10) Nach erfolgreicher Grafikchipreparatur ist ein Wiederauftreten des selben oder ähnlichen Fehlers nicht vollkommen ausgeschlossen.Wir gewährleisten eine Korrektur des Grafikchips innerhalb 6 Monaten. Dieses jedoch bis zu zweimal. Die Erstattung des Service-Entgeltes ist ausgeschlossen.


3. Datensicherheit
:

(1) Soweit Daten an die Ullrich-IT-Consult – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

(2) Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Auftraggeber die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von Ullrich-IT-Consult übertragen.


4. Verschwiegenheitspflicht:

(1) Die Geschäftsführer und verantwortlichen Personen sind nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihnen in Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu wahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch für alle in Frage kommenden Mitarbeiter.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrheit berechtigter Interessen der mit dem Projekt vertrauten Personen erforderlich ist.

(4) Die Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter dürfen die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.

(5) Die Geschäftsleitung weist gemäß 26 BDGS darauf hin, dass sie von dem Vertragspartner mitgeteilte Daten EDV-mäßig speichert.


5. Mitwirkung Dritter:

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass diese sich der Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6 Abs. 1 verpflichten.


6. Haftung

(1) Für Fehler, die durch unsachgemäße Behandlung, unrichtigen Gebrauch oder fehlerhaften Anschluss entstanden sind, übernimmt der Auftragsnehmer keine Gewährleistung.

(2) Es wird generell keine Haftung für Datenverlust übernommen. Dem Auftraggeber unterliegt in allen Fällen die Pflicht, regelmäßig, insbesondere vor Beginn der Auftragsarbeiten, eine Sicherungskopie (Backup) anzufertigen.

(3) Ein Missbrauch von Software und Softwarelizenzen seitens des Auftraggebers ist von jeglicher Haftung gegenüber Dritten ausgenommen.

(4) Als von der Haftung ausgeschlossen gelten Ereignisse, die zu Störungen führen und so den Geschäftsbetrieb beeinflussen wie Stromausfall, Virenbefall, Datenverlust, usw.

(5) Technische Auskünfte sind unverbindlich und ohne jegliche Gewähr.

(6) Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in einem Jahr von dem Zeitpunkt an, ab Abnahme des (Werk-)Auftrages, in dem der Anspruch entstanden ist.


7. Pflichten des Auftraggebers:

(1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Auftragnehmer unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, dass verantwortlichen Mitarbeitern an diesem Auftrag eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein könnten.

(2) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit der Geschäftsführer oder ihrer Erfüllungsgehilfen beeinträchtigen könnte.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Unternehmens Ullrich-IT-Consult nur mit der schriftlichen Einwilligung der Geschäftsführer weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an bestimmte Dritte ergibt.


8. Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers:

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 9 oder sonst wie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Aufragnehmers auf Ersatz, der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.


9. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen
und Unterlagen
:

(1) Der Auftragnehmer hat die "Handakten“ auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.

(2) Zu den Handakten im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Schriftstücke, die der Auftragnehmer als Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten haben. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen dem Auftragnehmer und ihrem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

(3) Auf Aufforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrags, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Der Auftragnehmer kann Unterlagen, die an den Auftraggeber zurückgehen, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.

(4) Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis sie wegen ihren Gebühren und Auslagen befriedigt sind. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung vom Auftraggeber rechtzeitig geltend gemachte Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückstellung der Restzahlung von 10% in Form einer Bankbürgschaft berechtigt.


10. Änderungen und Ergänzungen:

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser Auftrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform oder werden dem Kunden über Electronic Mail mitgeteilt.

(2) Das Aufheben der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.

(3) Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb einer Woche schriftlich widerspricht.

Die AGB zum Download